Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen, Montagen, Reparaturen und Instandsetzungen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen der Vertragspartner. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Inhalt des Vertrages. Sie erfordern keine ausdrückliche Zurückweisung.
2.1 Sämtliche Angebote von Getriebe-Technik-Ratingen sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Getriebe-Technik-Ratingen zustande. Getriebe-Technik-Ratingen kann eine Bestellung innerhalb von vier Wochen nach Eingang schriftlich bestätigen.
2.2 Sämtliche Vertragsvereinbarungen, Zusicherungen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2.3 Mit der Auftragserteilung ist Getriebe-Technik-Ratingen berechtigt, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.
2.4 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und technischen Unterlagen behält sich Getriebe-Technik-Ratingen sämtliche Verwertungsrechte vor. Diese Unterlagen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Sofern kein Auftrag erteilt wird, sind die Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.
2.5 Sofern sich bei der Bearbeitung des Reparaturauftrages herausstellt, dass eine Reparatur nicht möglich ist oder ein wesentlich höherer Reparaturaufwand als üblich erforderlich ist, ist Getriebe-Technik-Ratingen berechtigt den Vertrag zu kündigen und die bereits angefallenen Reparaturkosten geltend machen.
2.6 Die Reparatur und Überholung von Getrieben, Motoren und sonstigen Fahrzeugteilen setzt voraus, dass nur Verschleißteile zu erneuern sind. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die anzuliefernden Fahrzeugteile frei von Brüchen und Rissen (ggf. auch reparierten Schäden) sind. Sofern derartige Schäden vorliegen, kann Getriebe-Technik-Ratingen die weitere Vertragserfüllung ablehnen und den bereits angefallenen Reparaturaufwand berechnen.
2.7 Im Rahmen des vereinbarten Preises für Getriebeüberholungen wird ausschließlich eine Reparatur /Überholung des Vertragsgegenstandes in mittlerer Qualität und Güte in dem vereinbarten Umfang geschuldet. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass mit einer Überholung und Instandsetzung kein „Neuteil“ geschaffen wird. Sofern sich nach Öffnung des defekten Teiles herausstellt, dass eine Reparatur /Überholung unwirtschaftlich ist und/oder einen erheblich höheren als normalerweise üblich Reparaturaufwand erfordert, kann Getriebe-Technik-Ratingen vom Reparaturauftrag zurücktreten und/oder eine Mehrforderung geltend machen. Dies gilt insbesondere dann, wenn üblicherweise wieder zu verwendende Teile ausgetauscht werden müssen.
3.1 Getriebe-Technik-Ratingen ist berechtigt, abweichend von der Bestellung des Auftraggebers geänderte und/oder angepasste Vertragsprodukte zu liefern, sofern hierdurch die physikalische und funktionelle Austauschbarkeit oder die Leistung der Produkte nicht wesentlich beeinträchtigt ist.
3.2 Eine Lieferfrist ist nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie von Getriebe-Technik-Ratingen schriftlich bestätigt wurde. Die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang des Fahrzeuges bzw. des Reparaturteiles voraus. Im Falle einer verspäteten Lieferung ist eine neue Lieferfrist zu vereinbaren. Gleiches gilt bei einer Auftragserweiterung bzw. bei Feststellung weiterer Schäden.
3.3 Der im Vertrag festgesetzte Liefertermin wird ausschließlich unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Lieferung der Ersatzteile durch den Hersteller und/oder den Lieferanten vereinbart. Sofern die rechtzeitige Lieferung und/oder Leistung durch höhere Gewalt, insbesondere durch staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe aller Art, Sabotage und/oder verspätete Materialanlieferungen verzögert wird, verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist angemessen.
3.4 Erfolgt die Lieferung nicht innerhalb der vereinbarten Fristen, gerät Getriebe-Technik-Ratingen erst in Verzug, wenn der Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Bei einer verspäteten Reparatur sind Schadensersatzansprüche gegen Getriebe-Technik-Ratingen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegeben.
3.5 Sofern Getriebe-Technik-Ratingen auf Wunsch des Kunden einen Auftrag ganz oder teilweise storniert, ist Getriebe-Technik-Ratingen berechtigt, einen Schadensersatz in Höhe von 30 % des Auftragswertes geltend zu machen. Getriebe-Technik-Ratingen ist zu einer Stornierung nicht verpflichtet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines abweichenden Schadens möglich.
3.6 Sofern das reparierte / instandgesetzte Fahrzeugteil zum Auftraggeber gesandt wird, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Getriebe-Technik-Ratingen kommt seinen Verpflichtungen mit der ordnungsgemäßen Absendung nach.
3.7 Bei der Lieferung eines Austauschgetriebes ist ein unzerlegtes, typengleiches und wiederaufbaufähiges Altgetriebe anzuliefern.
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Fertigstellung den Auftragsgegenstand unverzüglich abzunehmen. Dies geschieht durch Abholung in der Werkstatt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb von 5 Werktagen nach Absendung der Fertigstellungsmitteilung bzw. nach telefonischer Benachrichtigung sein Fahrzeugteil / Fahrzeug abzuholen. Bei einer späteren Abholung ist Getriebe-Technik-Ratingen berechtigt, Lagerkosten in üblicher Höhe geltend zu machen.
4.2 Beim Versand von reparierten und/oder ausgelieferten Fahrzeugteilen /Getrieben und /oder sonstigen Liefergegenständen hat der Auftraggeber die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Sofern eine Beanstandung nicht innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Lieferung Getriebe-Technik-Ratingen zugeht, gilt die Ware/Dienstleistung als genehmigt und abgenommen in dem erhaltenen Zustand.
5.1 Sämtlich angegebenen und vereinbarten Preise verstehen sich ab Firmensitz ohne Verpackung, Transport, Aufstellung und Versicherung zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Zölle, Steuern, Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sind vom Auftraggeber zu tragen.
5.2 Zahlungen sind innerhalb von acht Tagen nach Rechnungserstellung ohne jeden Abzug fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Getriebe-Technik-Ratingen ist berechtigt, bei Erstgeschäften und Auslandsgeschäften Vorkasse zu verlangen.
5.3 Im Falle des Verzuges und/oder der Stundung ist Getriebe-Technik-Ratingen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Zinsschadens ist zulässig.
5.4 Die Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Selbsteinbau der reparierten Fahrzeugteile unverzüglich nach dem Einbau binnen 14 Tagen an Getriebe-Technik-Ratingen eine vollständig ausgefüllte Montagebestätigung übersenden. In der Montagebestätigung sind insbesondere die Qualität und Menge des eingefüllten Öls sowie die Km-Laufleistung und der Montagetag nebst verantwortlichem Kundendiensttechniker anzugeben.
6.2 Bei der Reparatur / Instandhaltung / Überholung von Getrieben und / oder Motoren ist der Auftraggeber verpflichtet, nach 1.000 km Laufleistung das Getriebeöl / Motoröl nebst Filter zu wechseln und die Original-Herstellerabdichtung zu erneuern. Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet, unverzüglich den Ölwechsel nebst KM-Stand unter Angabe der Ölmenge, der Ölqualität, des KM-Standes, dem Datum und des Namens des verantwortlichen Kundendiensttechnikers Getriebe-Technik-Ratingen mitzuteilen.
6.3 Getriebe-Technik-Ratingen gewährt auf Ersatzteile, Fahrzeugteile und / oder Reparaturen / Instandsetzungen eine Gewährleistung von 12 Monaten. Gegenüber Endverbrauchern beträgt die Gewährleistung beim Kauf von Ersatzteilen / Fahrzeugteilen 24 Monate, bei Kauf von gebrauchten Kfz-Teilen 12 Monate.
6.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich anzuzeigen und Getriebe-Technik-Ratingen die Möglichkeit der Nachbesserung einzuräumen. Getriebe-Technik-Ratingen ist berechtigt vorrangig nachzubessern oder nach seiner Wahl Ersatz zu liefern.
6.5 Stellt sich bei der Mängelbeseitigung heraus, dass ein Mangel nicht vorgelegen hat oder dass ein solcher auf unzulässige Eingriffe oder Bedienungsfehler des Auftraggebers oder Dritter zurückzuführen ist, hat der Auftraggeber den entstandenen Kostenaufwand zu tragen.
6.6 Der Auftraggeber kann den Vertrag nur rückgängig machen oder den Kaufpreis herabsetzen, wenn Getriebe-Technik-Ratingen die Behebung der Fehler ablehnt oder unzumutbar verzögert. Getriebe-Technik-Ratingen stehen grundsätzlich drei Nachbesserungsversuche zu. Das Fehlschlagen der Nachbesserungsversuche ist Getriebe-Technik-Ratingen unter angemessener Fristsetzung jeweils schriftlich mitzuteilen.
6.7 Von der Gewährleistung sind Schäden aufgrund von Abnutzung / Verschleiß, unsachgemäßem Gebrauch; Bedienungsfehler und mangelhafter Wartung ausgeschlossen. Sofern der Auftraggeber die Verpflichtungen nach Ziff. 6.1 und 6.2 nicht eingehalten hat, wird vermutet, dass der Mangel aufgrund des fehlerhaften Einbaus bzw. des fehlerhaften Ölwechsels beruht. Der Gegenbeweis ist zulässig.
6.8 Schadensersatzansprüche – auch Mangelfolgekosten – werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6.9 Eine Gewährleistung wird nur übernommen, sofern das regenerierte Getriebe / Motor in ein Serienfahrzeug eingebaut wird. Bei modifizierten Fahrzeugen (insbesondere mit einer erhöhten Leistung, größere / kleinere Bereifung) kann es zu einem übermäßigen Verschleiß und zu erhöhten Beanspruchungen kommen, für die keine Gewähr übernommen werden kann.
6.10 In einem anerkannten Gewährleistungsfall, bei dem das Getriebe im ausgebauten Zustand zur Reparatur angeliefert wird, erstattet Getriebe-Technik-Ratingen die üblichen Versandkosten (Speditionskosten) sowie für den Getriebeausbau und -einbau einen Pauschbetrag von 300,00 € netto bei Frontantriebsfahrzeugen und von 200,00 € netto bei Heckantriebsfahrzeugen, einschließlich der Kosten für den Ölwechsel und aller sonstigen Aufwendungen. Die Umsatzsteuer wird nur bei einem entsprechenden Nachweis erstattet, wobei die Rechnung auf Getriebe-Technik-Ratingen Souad Baghli auszustellen ist.
6.11 Im Falle eines Garantieanspruchs gegenüber GTR übernehmen wir keine Transport- oder Mietwagenkosten.
7.1 Der Auftraggeber kann gegenüber Getriebe-Technik-Ratingen bestehende Ansprüche nur mit der ausdrücklichen Zustimmung abtreten.
7.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz des Unternehmens (Ratingen). Für sämtliche Rechtsbeziehungen wird die Anwendung deutsches Rechts vereinbart.